ZFC Schutzkonzept Covid-19 - Phase 15 ab 3. Januar 2022

Die Verschärfung der Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ab 20.Dezember durch Bundesrat, Kanton und Sportamt Stadt Zürich bedeuten für den Fechtbetrieb im ZFC:

  • Es gilt die 2G-Regel für alle Fechter*innen und Gäste ab 16 Jahren. Der Zutritt zum Fechtsaal ist somit nur für geimpfte und genesene Personen mit einem gültigen Zertifikat gestattet. Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sind wie bisher ohne Zertifikat möglich
  • Für alle Personen ab 12 Jahren gilt in allen Räumlichkeiten des ZFC und auch bei sportlichen Aktivitäten eine generelle Maskenpflicht.
  • Durch die generelle Maskenpflicht entfällt die Erfassung der Kontaktdaten.
  • Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Inhaber*innen einer Swiss Olypmic Card Gold/Silber/Bronze/Elite oder Swiss Olympic Talent Card National/Regional oder Mitglieder eines Nationalkaders. Für diese Personengruppe gilt die 3G-Regel.
  • Zutritt zu Garderoben, Duschen, Schlauch und Trockenräumen ist nur für Fechter*innen und Trainer, ohne Kapazitätsbeschränkung erlaubt.
  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen den Fechtsaal nicht betreten.

Voraussetzung für Training und Besuche im ZFC Fechtsaal ist die Einhaltung des Schutzkonzeptes #15.

Das Schutzkonzept des ZFC setzt die folgenden Vorgaben für Sport im Innenbereich um: